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L icht   I nformation     E nergie LIE - BEHANDLUNG

Patientenverfügung

Entmündigung heißt heute Betreuung 

Eine Patientenverfügung 

kann Sie vor Entmündigung und 

dem Zugriff auf Ihr Vermögen schützen.

 

Wie ich auf so etwas komme?


Nun, ich habe folgenden Fall mitverfolgt:
Eine Klientin von mir war freiwillig ins Krankenhaus gegangen, ältere wohlhabende Dame, keine Verwandten in der Nähe, alle in anderen Erdteilen.
Man hat bei ihr eine schwere psychische Erkrankung diagnostiziert, die sie meiner Einschätzung nach gar nicht hatte,

medikamentierte sie 2 Wochen mit Tavor,
https://www.patienteninfo-service.de/a-z-liste/t/tavor-10-mg/#4
einem dämpfenden Beruhigungs- und Schlafmittel,

das nach wenigen Tagen abhängig macht
und sie dann gefragt, ob sie überhaupt ein Vermögen verwalten könne
und um das festzustellen einen Intelligenztest mit ihr gemacht.
Das ist in etwa so als ob Sie im Vollrausch einen Intelligenztest machen würden.
Bei diesem Intelligenztest hat man dann “festgestellt”,

dass sie einen Betreuer braucht um Ihr Vermögen zu verwalten,

den hatte man dann auch gleich zur Hand.

Auch wenn Sie Ihre Verwandten oder andere Vertrauenspersonen in der Nähe haben muss es mit einer Verfügung geregelt sein,

dass diese im Fall des Falles mit der Vorsorge bevollmächtigt, entscheidungsberechtigt und handlungsberechtigt sind.
Sonst können das die Mediziner festlegen.

Es gab auch schon Fälle, wo ein älteres Ehepaar nicht mehr wie jedes Jahr gemeinsam in den Urlaub fahren konnte, weil der Betreuer es anders entschieden hatte.


Es kann jeden treffen!
Viele wissen es nicht: auch wenn Sie gegen kein Gesetz verstoßen haben, kann Ihnen die Freiheit und das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben entzogen werden.
Eine psychiatrische Diagnose und die Behauptung einer „Selbst- oder Fremdgefährdung“ sind dafür ausreichend.
Psychiater klassifizieren dabei Ihr Verhalten als Symptome einer schweren psychischen Erkrankung, nicht als Ausdruck Ihres Willens und Ihrer Entscheidungen.
Bestreiten Sie die Diagnose und lehnen Sie eine Behandlung ab, gilt dies bereits als Beweis Ihrer Krankheit.
Mögliche Folgen: Einsperrung in der geschlossenen Abteilung einer psychiatrischen Klinik, zwangsweise Verabreichung von Psychopharmaka oder Festschnallen am Bett.

Entmündigung: gibt’s das noch?
Ja! Entmündigung heißt heute „Betreuung“.

Der Begriff klingt nett, ist aber nicht harmlos, denn er verschweigt das Wesentliche: es geht um rechtliche Stellvertretung.
Klartext: eine gerichtlich bestellte Person darf in Ihrem Namen über Ihren Aufenthaltsort, Ihre Finanzen und jegliche medizinische Behandlung Ihrer Person entscheiden.

Lehnen Sie diese Art der Betreuung ab, kann ein Gericht sie anordnen; auch gegen Ihren Willen.
Voraussetzung dafür ist auch in diesem Fall ein psychiatrisches Gutachten.
Darin wird behauptet, dass Sie wegen einer psychischen Erkrankung Ihre Hilfebedürftigkeit nicht erkennen und Ihre Angelegenheiten nicht selbst regeln könnten.

Was viele nicht wissen:
Jeder, ob Nachbar, Verwandter, Freund oder Arzt kann für Sie bei Gericht eine rechtliche Betreuung beantragen, auch wenn Sie dies nicht wollen.

 
Gefunden auf:
https://www.patverfue.de/einstieg


Mit einer Patientenverfügung können Sie vorsorgen!
Einen Vordruck finden Sie hier

https://www.patverfue.de/cms-96TK/media/PatVerfue.pdf

den Sie natürlich nach Ihren Bedürfnissen und Ideen abwandeln können.
Manche setzten den Text auch mit dem Notar auf.
Nötig ist das aber nur wenn die Gefahr besteht, dass die PatV sonst nicht anerkannt würde, weil es z. B. Streitigkeiten innerhalb der Familie gibt.
Verwenden Sie keine Vordrucke mit Kreuzchen!
 
Informationen, die deutlich machen warum auch wenn alles "normal" läuft
eine PatV sinnvoll ist finden Sie unter
Pflegenotstand - ein Erfahrungsbericht


Dokus:

Vorsorgevollmacht (4 Minuten)

 

"Sterben verboten" (44 Minuten)

 

und "Die Anstalt" (61 Minuten).

 

Interview:

Werner Hanne: Betreuungsrecht - die rechtliche und die andere Seite 

(56 Minuten)

 

Aus den Kommentaren:
Das Betreuungsgesetz ist im Ergebnis ein staatlich organisiertes Verbrechen zur Abschöpfung von Vermögenswerten.
Zu nichts anderem dient dieses verfassungswidrige und die Menschenwürde verletzende Unrechtsgesetz, das nie hätte erlassen werden dürfen.


Die behauptete Fürsorge psychisch Erkrankter ist ein vorgeschobener Vorwand, um die wahren Absichten und den Unrechtscharakter dieses Gesetzes abzutarnen.

Es ist so, dass mit diesem Gesetz willkürlich Leute unter gerichtliche Betreuung gestellt werden können und zwar gegen den Willen der Betroffenen selbst und der Angehörigen sowieso.

Durch das Betreuungsgesetz sind Angehörige auch rechtlos gestellt.
Dieses Gesetz greift direkt in Persönlichkeitsrechte von Angehörigen erkrankter Personen ein ist schon deswegen ein unzulässiges Unrechtsgesetz.


Es ist einen Ammenmärchen, dass Angehörige in der Regel die Betreuung Angehöriger übernehmen dürfen.
Das genaue Gegenteil ist der Fall. Angehörige sollen im Normalfall nicht Betreuer werden. Gibt es Vorsorgevollmachten (die in der Praxis völlig wertlos sind), muss der Betreuungsrichter beim Amtsgericht diese zwar beachten.


Allerdings setzt das Gericht dann einen Verfahrenspfleger ein, der dem Gericht mitteilen wird, dass er die begünstigte Person für ungeeignet hält. Der Betreuungsrichter wird dann jeden Vorwand nutzen, um die Betreuung durch den Begünstigten für ungeeignet zu erklären. Daraufhin wird dann ein Berufsbetreuer, meist ein Rechtsanwalt und dem "Gericht gut bekannte Person" (= eine Hand wäscht die andere) als neuer Betreuer eingesetzt.

Der Berufsbetreuer wird den Angehörigen dann jedem Kontakt mit dem Betreuten verbieten und hat das Ziel, den Betreuten geschlossen unterzubringen. Das ist immer so.
Denn der Berufsbetreuer wird wohl kaum für den Betreuten einkaufen wollen oder seine Zeit mit dem verbringen.
Insoweit ist die geschlossene Unterbringung automatisch das erklärte Ziel.


Um die Angehörigen "auszuschalten", werden diese von dem Berufsbetreuer und den weiteren involvierten Personen (Stichwort "Betreuungsmafia") fortlaufend beleidigt, entwürdigt und zu kriminalisieren versucht.

Das sind meist eingespielte Teams, die sich um einen Betreuungsrichter gescharrt haben, der manchmal im Ergebnis quasi wie ein Pate agiert und nämlich alles amtlich absegnet.
Man sollte nicht denken, dass Staatsanwaltschaft und Politik ein Interesse daran hätten, diese oftmals regelrecht maffiösen Strukturen aufzudecken und zu unterbinden.

Das ist doch klar: Diese perfide Betreuungsgesetz soll die Enteignung von Vermögenswerten erst ermöglichen. 

Der staatlich organisierte Diebstahl von Privatvermögen ist das eigentliche Ziel dieses Gesetzes. 
In dem ganzen Bereich spielt nämlich die Politik auch ein tragende Rolle.
Für Anhörungen des Betreuten, die oft in aller Eile wie Nacht- und-Nebel-Aktionen angesetzt werden, spielen die psychischen Einrichtungen eine wesentliche Rolle in der Mittäterschaft. 
Damit alles wie geschmiert läuft, werden die unter Betreuung gestellten oft mit Psychopharmaka ruhig gestellt und dies nirgends vermerkt.
Der Richter macht dann - ob wissentlich oder nicht - eine Anhörung mit einer gezielt verwirrt gemachten Person und wird dann die geplanten Maßnahmen des Berufsbetreuers und Verfahrenspflegers absegnen.

DAS IST GENAU DAS, WAS ICH MITVERFOLGT HABE!

Als Berufsbetreuer braucht man übrigens keine besonderen Fähigkeiten.

Ich möchte zynisch anmerken, dass etwas kriminelle Energie ausreichend ist.

Bei vielen Rechtsanwälten ist ohnehin ein gestörtes Verhältnis zum Recht und zur Wahrheit vorhanden, so daß diese vorausgesetzt werden kann.

Die Berufsbetreuung dient den Rechtsanwälten als eine sichere Einnahmequelle. Jeder der Beteiligten zieht irgendwo einen Nutzen heraus.

Nicht ohne Grund schießen Betreuungsvereine wie Pilze aus dem Boden.

Man kann nur jedem Angehörigen raten, dass man rechtzeitig vor Entstehen einer Betreuungssituation alle Vermögenswerte auf sich selbst sichert, so dass man den Angehörigen mittellos bzw. nur mit dem Renteneinkommen übergeben kann.

Ist kein Geld vorhanden, versiegt meist das Interesse an der Berufsbetreuung und man hat als Angehöriger dann auch bessere Chancen, ehrenamtlicher Betreuer zu werden als wenn Geld vorhanden ist, was der Feind, also der Staat, abschöpfen könnte.

Die in dem Bereich arbeitenden werden das natürlich alles anders sehen, abstreiten und für übertrieben halten.
Aber ich sage dazu:

Es war schon immer so, dass Täter und Opfer verschiedener Ansicht sind, was Recht ist und was nicht.

 

Ich kann ein solches Vorgehen aus eigener Beobachtung betsätigen!

 

Kirsten Schürmann

08142/ 48 99 35

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Anfahrt: hier!

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